AK Zensur mit positiven Meldungen

Ich möchte fast sagen, der AK Zensur ist in Party-Stimmung. Es kommt derzeit richtig Bewegung in die Sache!
Die Zahl der Mitzeichner bei der Bundestagspetition gegen Internetzensur wächst ständig, derzeit sind über 32.000 Stimmen eingegangen. Wir brauchen allerdings mindestens 50.000 Stimmen, damit der Bundestag gezwungen ist, darüber zu beraten. Wer also noch nicht unterzeichnet hat, ist hiermit noch einmal dazu aufgerufen!

Nachdem ich mich mal wieder mit dem Büro von Chritoph Waitz MdB in Kontakt gesetzt habe, freue ich mich, dass die FDP-Fraktion sich im Kampf gegen die Internetsperren beteiligt. Auf Basis des Fragenkatalogs vom AK Zensur wird die Fraktion eine „kleine Anfrage“ an die Regierung stellen!

Klasse!

Bundestagsdebatte zur Internetzensur – Meinungen, Zitate und eine Analyse

Nachdem ich gestern während der Debatte die wichtigesten Eindrücke festgehalten habe, möchte ich heute das vom Bundestag veröffentlichte Protokoll nutzen um ein paar Meinungen und Zitate genau zitieren zu können.

Wolfgang Bosbach (CDU):

Bei der Kinderpornografie im Internet gab es von 2006 auf 2007 einen Aufwuchs von 111 Prozent.
Wir schätzen, dass es von 2006 auf 2007 im Internet 50 000 bis 60 000 Seiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gab. Manche Videos werden bis zu 50 000-mal pro Monat angeklickt. Das zeigt die gewaltige Dimension des Problems.

Diese Zahlenspiele hat Markus Beckedahl auf netzpolitik.org mal etwas genauer untersucht.

Durch die Sperrung dieser Seiten könnten wir zwischen 300 000 und 400 000 Aufrufe pro Tag verhindern.

Woher kommt diese Zahl? Ausm Bauch raus?

Wir wollen ein zweistufiges Verfahren, und zwar zunächst und sofort eine vertragliche Vereinbarung mit den Providern. Es ist bedauerlich, dass sich die Bundesministerin der Justiz nicht in der Lage sieht, ein solches vertragliches Verfahren mitzutragen.

Nein! Es ist zunächst ein mal richtig, dass etwas, was derzeit per Gesetz illegal ist und nun legalisiert werden soll, ebenso per Gesetz legalisiert werden muss.

Wer jetzt sagt, dass die Sperrung kinderpornografischer Seiten an die Bemühungen der chinesischen Regierung erinnert, Zensur auszuüben, der hat nichts begriffen.

Nun, die Filterung zwischen Inhalten, die Sperrung bestimmter Begriffe und Themen, sowie die unterscheidung in „lawful“ und „unlawful“ content ist ein schwerer Eingriff in die Netzneutralität und ab dem Zeitpunkt wo Inhalte gar nicht mehr auf normalem Wege erreichbar sind nichts anderes als Zensur. Wenn die CDU/CSU der Meinung ist, dass sie Zensur zur Kriminalitätsbekämpfung braucht, dann soll sie das auch so sagen. Dann ist das ganze erst mal eine Meinung und damit kann ich als Demokrat gut leben, auch wenn meine Meinung eine völlig andere ist.

In China geht es darum, regierungskritische Äußerungen zu verbieten, sodass sich das Ausland nicht über die Verhältnisse in diesem Land informieren kann. Das ist etwas völlig anderes als die Sperrung kinderpornografischer Seiten, die ohnehin verboten sind.

In China sind diese regierungskritischen Äußerungen ebenfalls „ohnehin verboten“. Und „weil die Server ja alle im Ausland stehen und wir da nicht rankommen“ zensieren die Chinesen eben das Internet. Deutschland macht genau das gleiche, Inhalte zensieren, die eigentlich verboten sind. Ich sehe da keinen Unterschied!

Wir können diesen Markt wahrscheinlich auch nicht austrocknen. Mit ihrer Aussage in der heutigen Ausgabe, die Maßnahmen seien nur begrenzt wirksam, hat die Süddeutsche Zeitung recht. Aber das ist doch ein völlig schräges Argument gegen die Initiative. Mir ist eine Maßnahme, mit der eine begrenzte Wirkung erzielt wird, lieber als ein Unterlassen, das eine unbegrenzte Wirkungslosigkeit zur Folge hat.

Für eine wirkungslose Maßnahme das Grundgesetz mit Füßen treten, das finde ICH ein „völlig schräges Argument“.

Die FDP hat gestern beklagt, dass Ministerin von der Leyen Provider benannt hat, die nicht bereit sind, auf freiwilliger Basis mit dem Bundeskriminalamt zu kooperieren.
Die FDP hat gesagt: Die Nennung ist problematisch; denn das könnte die Provider ja in Verlegenheit bringen.
[…]
Für diese Argumentation habe ich sogar Verständnis. Deswegen tue ich das hier noch einmal.
[…]
Bis zur Stunde sind United Internet/1&1, Freenet AG und Versatel nicht dazu bereit. Wir sollten sie dringend darum bitten, sich einer Vereinbarung nicht zu verschließen.

Und das sagt er trotz Ermahnungen des Bundestagspräsidiums. Dreister gings wohl nicht, oder?

Als nächster Redner kam Chritoph Waitz (FDP), mit dessen Büro ich in engem Kontakt war und bin:

Ich habe gestern an der Fragestunde teilgenommen und die Präsentation von Frau von der Leyen gehört. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich empfinde es schlichtweg als einen extrem schlechten Politikstil, wenn man versucht, Sachverhalte, die man hier im Parlament nicht nachvollziehen kann, weil man an den entsprechenden Verhandlungen nicht teilgenommen hat, in dieser Art und Weise öffentlich zu machen und bestimmte Unternehmen, deren Position und Argumente man schlichtweg nicht kennt, in dieser Art und Weise an den Pranger zu stellen. Das verstehe ich nicht.

*nick*

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt den Kampf gegen Kinderpornografie voll und ganz. Wir können nicht hinnehmen, dass Jungen und Mädchen weltweit in dieser Form Schaden zugefügt wird.

Find ich richtig

Natürlich geben wir uns nicht der Illusion hin, dass Kinderpornografie im Internet völlig zu verhindern wäre. Die technischen Voraussetzungen dafür sind schlicht und ergreifend nicht gegeben. Wer nach diesen Inhalten sucht, der wird sie unter Umgehung der jetzt vorgesehenen Sperren auch weiterhin finden.
[…]
Dazu genügt unter Umständen schon der Einsatz einer internationalen Suchmaschine. Die detaillierte Beschreibung, wie man DNS-Sperren umgehen kann, findet sich schon seit vielen Jahren auf der Internetseite des Chaos Computer Clubs.

Völlig richtig

Wie die Analyse internationaler Filterlisten ergeben hat, befinden sich die Server, auf denen kinderpornografische Inhalte abgelegt sind, zumeist im Ausland. Betroffen sind insbesondere – das habe ich schon gestern in der Fragestunde erwähnt – Nordamerika, Australien und Westeuropa. In diesen Staaten und Regionen steht Kinderpornografie unter Strafe. Eine Schutzlücke ist aus strafrechtlicher Sicht weder in Deutschland noch in den anderen erwähnten Staaten vorhanden. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es entscheidend, durch die Verbesserung der internationalen Strafverfolgung und eine verbesserte Kooperation der Strafverfolgungsbehörden dafür zu sorgen, dass kinderpornografische Inhalte möglichst weitgehend aus dem Internet verschwinden. Es geht also nicht nur darum, sie zu sperren, sondern man sollte sie schlichtweg verschwinden lassen.
[…]
Wir können es nicht bei mehr oder weniger symbolischen Sperrermächtigungen oder Sperrverfügungen belassen. Wir müssen das eigentliche Problem angehen. Das sind meines Erachtens die Produzenten und Vermarkter kinderpornografischer Inhalte. An dieser Stelle muss der Verfolgungsdruck weiter erhöht werden.

Klasse! Genau meine Meinung!

Christel Humme (SPD):

Technische Zugangssperren könnten – so sagt der Präsident des BKA – den Handel eindämmen.

Wolfgang Schäuble hat mal auf einer Pressekonferenz sinngemäß gesagt, „es wäre ja schlimm, wenn der Präsident des Bundeskriminalamts ein Internetexperte wäre“. So viel dazu…

Allein in Norwegen wurden 15 000 Versuche, auf kinderpornografische Angebote zuzugreifen, abgewehrt.

Woher kommt diese Zahl?

Für uns Kinder- und Familienpolitikerinnen und -politiker ist klar: Jede Maßnahme, die hilft, den Zugang zu Kinderpornografieseiten zu stören, zu behindern oder gar zu verhindern, ist richtig.

Was ist denn das für eine Aussage? Rechtsverstöße sind egal? Wie stellt sich denn diese Frau einen Rechtstaat vor?

Jörn Wunderlich (Die LINKE):

Wie nun gestern auf der nationalen Folgekonferenz gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern zu erfahren war, betrifft die mit einigen Providern vertraglich vereinbarte Sperrung von Internetseiten Sperrungen auf DNS-Ebene. Laut Sachverständigen ist diese Sperre jedoch ein untaugliches Mittel. Zum einen soll diese Sperre leicht zu umgehen sein, zum anderen sollen Kinderpornos nicht frei im Netz verfügbar sein, sondern vor allem über sogenannte Nutzergruppen getauscht werden. Durch das Sperren werden die Seiten nicht aus dem Internet entfernt; die Kinderschänder sind dort weiter aktiv.
[…]
Den Opfern wird damit in keiner Weise geholfen. Die Polizei braucht mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung, um an die Täter heranzukommen.

*nick*

Es werden ja immer wieder die Vergleiche mit dem Access Blocking in Skandinavien herangezogen. Diese Vergleiche hinken laut Aussagen der Sachverständigen. Zwar gibt es Zahlen über die geblockten Seitenaufrufe, es gibt aber überhaupt keine Zahlen darüber – deshalb kann man auch keine Rückschlüsse ziehen –, ob ein geblockter Nutzer sich anschließend anders den Weg zu der Website verschafft hat.

Ob es diese Zahlen wirklich nicht gibt oder ob sie nur verschwiegen werden, kann ich nicht sagen. Ansonsten hat er natürlich recht.

Lustig war dann auch folgender Wortwechsel/Zwischenruf:

In der gestrigen Pressemeldung von den Unionskollegen Börnsen und Dr. Krings wird nämlich klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie allein geht. Erst die Kinderpornografie, dann Rassismus, dann Gewaltverherrlichung – und dann? Terroristische Propaganda? Vielleicht Verstöße gegen Urheberrechtsgesetze? Und dann?

Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU):

Eine Unverschämtheit so was!

Jörn Wunderlich:

Das finde ich auch. Was die CDU da plant, ist unverschämt.

Weiter gings dann mit Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Das erste Argument lautet: technisch unmöglich. Wir haben es heute wieder in verschiedenen Varianten gehört. Aber wenn dieselben Telefongesellschaften, die auch hier in Deutschland sind, dies in Schweden, in Finnland, in Norwegen, in Dänemark, in Großbritannien, in der Schweiz und sogar in Italien umsetzen können, dann ist die Behauptung, das sei technisch unmöglich, ein krachendes Unfähigkeitszeugnis für Deutschland.
Das sollten wir uns nicht ausstellen.

Das wäre kein Zeugnis der Unfähigkeit, sondern der Vernunft. Wenn das bei denen so gut klappt, warum ist dann die Kinderpornographie nicht schon längst enorm zurückgegangen?

Das zweite Argument lautet: rechtlich unmöglich. – Ja, es ist nicht trivial. Aber wir sollten doch nicht den Eindruck erwecken, dass unser Rechtsgefüge eine solche Schändung von Kindern und den Anblick dieser Schändung in irgendeiner Form schützen würde, dass wir machtlos wären, wenn es darum geht, rechtlich dagegen vorzugehen.

Unser Rechtsgefüge ist dagegen nicht machtlos. Kinderpornographie ist verboten und wird verfolgt, was ist daran machtlos?

Zum Thema Verträge will ich deutlich betonen: Gestern hat der Verfassungsminister im Kabinett eindeutig gesagt, dass die Verträge, die wir mit den Providern anstreben, verfassungsrechtlich in Ordnung sind.

Das hat man bei Vorratsdatenspeicherung, Luftsicherheitsgesetz und BKA-Gesetz auch schon gesagt…

Das dritte Argument lautet: Das bringt doch nichts; die Sperren kann man umgehen. – Ja, das ist richtig.
Wenn man sehr versiert ist, kann man diese Sperren umgehen.

Quatsch, das ist so einfach, das schafft jeder, der das will.

Noch einmal: Das ist ein Millionengeschäft.

-> Udo Vetter’s Blogeintrag: Die Legende von der Kinderpornoindustrie

Es ist eben so, dass 80 Prozent der User über das Internet, über diesen allgemeinen Weg, dort hineinfinden. Natürlich sind die 20 Prozent Schwerpädokriminellen in speziellen Foren, in speziellen Chatrooms, in speziellen Gruppen.
Wer so argumentiert, könnte auch sagen: Es lohnt sich nicht, an einer Tür ein Schloss anzubringen, weil diese Tür aufgebrochen werden kann. Das ist kein Argument
dafür, Präventionsmaßnahmen von Anfang an im Keim zu ersticken.

Der Vergleich ist hinkt, denn es handelt sich nicht um eine massive Holztür, an die man ein Schloss anbringt, sondern einen Vorhang, den man mit Klettverschluss verschließt.

Dann gabs einen interessanten Zwischenruf:
Christel Humme (SPD):

Das hat keiner gesagt! Gegen wen reden Sie denn überhaupt?

Typisch SPD…

Naja, weiter gehts:

Da hat so mancher schwere Brocken auf unserem Weg gelegen. Ich sage deutlich: Das Gesetz kommt; darauf kann sich jeder Zauderer und jeder Bedenkenträger verlassen.

Will die ihrem eigenen Volk drohen? Redet sie da wie eine Tyrannin?

All jenen, die den Untergang des Internets voraussagen, denen sei noch einmal gesagt: Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen, England, die Schweiz, Italien, Neuseeland und Kanada sind alles freie Länder mit einem gut funktionierenden Internet.

Neuseeland passt hier nicht rein, die haben den Quatsch jetzt gelassen. Und zu dem gut funktionierenden Internet, verweise ich darauf, dass der Spreeblick-Blog vom Londoner Flughafen zensiert wird. Was das soll, weiß keiner…

Nächste Rednerin war Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die rechtlichen, die technischen Fragen, Frau von der Leyen, müssen von uns gestellt werden. Was wäre denn, wenn wir sie nicht stellten? Was wäre denn, wenn wir auf die heiklen Punkte nicht hinwiesen? Was glauben Sie, wie schnell wir ausgelacht werden würden, wenn wir eine Regelung träfen, die nicht durchgreift?

Recht hat sie, aber ausgelacht wird die Regierung eh schon…

Wie setzen wir uns als Gesetzgeber durch, und zwar konsequent und nicht nur in der Symbolik und in Signalen? Das ist doch die Kernfrage!

Daraufhin gab es folgenden lächerlichen Zwischenruf:
Caren Marks (SPD):

Es geht um Wirksamkeit und nicht um Populismus!

*Pruuust* Und DAS sagt die SPD?

Weiter mit Ekin Deligöz:

Mit diesen Sperren helfen wir keinem einzigen traumatisierten Kind, den Weg ins Leben zurückzufinden.
Mit diesen Sperren werden wir keinen einzigen Täter fassen.

Stimmt!

Nun kam Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:

Wenn wir es schaffen könnten, mit einem Gesetz 100 Prozent der Kinderpornografie im Internet zu verhindern, dann wäre ich weiß Gott glücklich. Aber auch
mit einem Gesetz werden wir das nicht schaffen. Das muss man einfach wissen.

Da hat sie zur Abwechslung mal recht. Vielleicht sollte man sie später noch mal daran erinnern.

Deswegen wollen Sie sperren; das ist eine Überlegung, die durchaus richtig ist. Sie wollen die Möglichkeit sperren, dass ein Internetuser in Deutschland einen bestimmten Weg auf der Datenautobahn zu einem Server zum Beispiel in Australien geht. Das können Sie aber nur, wenn Sie sehen, wohin er geht. Das heißt, Sie müssen den Internetverkehr filtern. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte, und deshalb brauchen wir ein Gesetz.
[…]
Deswegen ist es wichtig und richtig, dass, wie beispielsweise von der FDP, gesagt wird, wo die Probleme mit den Internetprovidern liegen, wo Haftungsprobleme gesehen werden.

Dass sie das Internet nicht versteht war ja bekannt, das hat sie mal wieder schön bewiesen. Ansonsten ist es allerdings richtig, dass eine freiwillige Vereinbarung mit Providern für eine Zensur nicht reicht und das ganze, wenn überhaupt, nur per Gesetz möglich ist. Selbstverständlich bin ich allerdings auch gegen so ein Gesetz 😉

Das heißt aber nicht, dass wir die Kinderpornografie nicht bekämpfen wollten.
[…]
Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Operation „Himmel“ der Behörden in Sachsen-Anhalt, die zur Feststellung von 12 000 Verdächtigen in Deutschland geführt hat. Es funktioniert also.

*rofl* Operation Himmel war die totale Pleite.

Es ist uns wichtig, mit dem Gesetz die rechtlichen Regelungen dafür zu treffen, dass wir ein Access-Blocking machen können. Ich würde noch weitergehen und nicht nur die DNS, also die allgemeinen Domänennamen, berücksichtigen. Wir müssen auch auf die Ebene darunter gehen, sonst erreichen wir viel zu wenig.

Das ist ja auch mal echt der Brüller… was will sie denn auf der Transport-Schicht filtern? Böses UDP, gutes UDP? Böses TCP, gutes TCP? *rofl*
Die Frau hat echt keine Ahnung…

Es ist möglich, auf dieser Ebene das Surfverhalten zu verfolgen. Dann können wir sagen: Wer immer versucht, auf die Seite dieses oder jenes Anbieters zu gehen oder auf diese oder jene Inhalte zuzugreifen, wird erstens gestoppt – Ihr Vorschlag
– und zweitens strafrechtlich verfolgt.

Irr ich mich oder fordert sie da gerade die Totalüberwachung des Internets?

Der nächste Redner war Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):

Im Internet sehen wir entsetzliche, unbeschreibliche Bilder einer ganz abscheulichen Tat.

Also ich sehe im Internet vor allem eine ganze Menge interessanter und guter Inhalte, aber wer weiß, wo CSU-Abgeordnete sich im Netz so alles rumtreiben…

Was tut der Staat? Er sagt: So ist es heute im weltweiten Netz. Das muss der Staat wohl hinnehmen. Da darf man nicht sperren. – Dieser liberale Umgang mit solch entsetzlichen Taten befremdet mich, meine Damen und Herren von der FDP.

Hinnehmen muss der Staat das nicht, aber Zensieren machts nicht besser…

Frau Zypries, ich möchte nicht, dass Sie jetzt beifällig nicken. Ich möchte, dass Sie sich an Ihren Brief von vor zwei Wochen erinnern, in dem Sie schreiben – ich habe den Brief hier –, dass Sie diesen Weg für falsch, für rechtswidrig, ja für verfassungswidrig halten.

Joa, da hat sie doch auch recht, würd ich sagen…

Meine Damen und Herren, bitte erinnern Sie sich an die Väter des Grundgesetzes. Stellen Sie sich einmal vor, die Väter des Grundgesetzes hätten diese Taten im Fernsehen bei der Abfassung des Art. 5 des Grundgesetzes gesehen und hätten dann gesagt: Wir wollen, dass dies unter Kunstfreiheit fällt.
Stellen Sie sich einmal vor, die Väter des Grundgesetzes hätten diese abscheulichen Bilder gesehen und hätten gesagt: Wir wollen, dass Provider so etwas frei machen
können. Das fällt unter die Berufsfreiheit. Stellen Sie sich vor, die Väter des Grundgesetzes hätten, als sie Art. 10 des Grundgesetzes, das Fernmeldegeheimnis,
abgefasst haben, gesagt: Wer solche Bilder anschaut, den dürfen wir nicht stören. Das ist das Fernmeldegeheimnis.

Was redet der da für einen Blödsinn? Niemand sagt, dass Kinderpornographie durchs Grungesetz geschützt ist. Aber genau so wie Kinderpornographie verboten ist, ist auch Zensur verboten…

Ich halte es für ein Zerrbild der Grundrechtsinterpretation, wenn wir diese Artikel in dieser Weise heranziehen.

Warum macht er es dann?

Eineinhalb Jahre Untätigkeit aufgrund der Behandlung von Bedenken wurden durch Frau von der Leyen unterbrochen, indem sie gesagt hat: Das ist mein politischer Wille. Erst das hat Bewegung in die Sache gebracht. Minister Schäuble hat ihr dabei die juristische Unterstützung gegeben, die sie braucht, indem er entgegen der Justizministerin gesagt hat: Der Vertragsweg ist verfassungsgemäß; der Vertragsweg ist möglich. – Und diesen gehen wir.

Na wenn der oberste Verfassungsfeind das sagt, dann kann das ja nur stimmen!

Nun kam Renate Gradistanac (SPD):

Neben der Verbrechensverfolgung muss auch die Sperrung von Internetseiten bei Access-Providern ermöglicht werden.

Nö!

Danach Sprach Michaela Noll (CSU):

Ein Wort zur Kinderpornografieszene. Der Kollege Bosbach hat bereits gesagt, dass wir immer mehr Konsumenten, Bilder und Videos haben.
[…]
Das bringt den Tätern immer mehr Geld. Vor allen Dingen haben wir aber auch immer größere Verfahren. Allein bei der Operation „Himmel“ waren es 12 000 Beschuldigte.

Das ist Schwachsinn…

Was wir von den Bedenkenträgern heute wieder gehört haben, ist für die Kinder mehr als unangenehm.

Auf welcher Ebene diskutiert die Frau da eigentlich?

Zweifel an der Wirksamkeit, Zweifel an der Umsetzbarkeit, die Sorge vor vermeintlichen Schadensersatzansprüchen oder Angst vor der Einführung einer vermeintlichen Zensur sind schlechte Argumente. Entschuldigen Sie, aber mir wäre es lieber, wenn Sie dieses Engagement für den Schutz der betroffenen Kinder aufbringen würden.

Oh mein Gott…

Wir brauchen eine bessere Technik zur Löschung der Bilder im Internet.

Hihi, die hat nicht die geringste Ahnung vom Internet.

Wir haben gesagt: Wir werden den Aktionsplan fortschreiben. Ja, diese Nation nimmt ihre Verantwortung wahr.

Ich nenne es nicht Verantwortungsbewusst, wenn man so einen Schwachsinn macht.

Warum Access-Blocking? Es ist eine gute Präventionsmaßnahme, auch wenn von dem einen oder anderen gesagt wird, es sei nicht das geeignete Mittel.

Wie gesagt, sie hat keine Ahnung. Man möge es ihr doch bitte mal erklären…

Werden nur illegale Inhalte gesperrt? Manche Leute befürchten ja, wir würden nicht nur das sperren. Ich erlaube mir die Antwort der Länder gegenüber Interpol auf die Frage, was die Länder gemacht haben, die diese Sperre eingeführt haben, wiederzugeben. Sie haben ausdrücklich gesagt: Es wird nichts anderes gesperrt. Wer die Eckpunkte gelesen hat, die im Gesetzentwurf stehen, weiß, dass dort wortwörtlich steht: Es ist sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen. Also, bitte schön, Bedenkenträger, dies kommt nicht zum Tragen!

Und wer stellt das bitte sicher? Die Lügt doch wie gedruckt…

Manche sagen, die Erfolgsquote der DNS liege nur bei 70 Prozent. Was spricht gegen das Mittel? Sperrlisten sind meiner Meinung nach besser als Nichtstun.

Kopf -> Tisch

Monika Griefahn (SPD) sprach als nächstes:

Hier haben wir es mit dem etwas merkwürdigen Eindruck zu tun, es gebe diejenigen, die sperren wollen, und diejenigen, die nicht sperren wollen. Für die SPD Fraktion betone ich: Diese Unterscheidung akzeptieren wir nicht. Jeder hier im Hause ist dafür, den Zugang zu kinderpornografischen Seiten zu sperren.

Äh… nein!

Danach sprach Dorothee Bär (CSU):

Denn die heutige Debatte hat deutlich gezeigt – da tun Sie, Frau von der Leyen, mir fast ein bisschen leid –, mit welchen Bedenkenträgern Sie sich über Monate rumschlagen mussten. Ich konnte im Vorfeld nicht glauben, dass bei diesem Thema so viele Bedenkenträger nicht nur draußen, sondern auch in diesem Hause unter uns sind. Das war teilweise sehr beschämend.

Soso… es ist also beschämend, dass es Leute gibt, die unsere Verfassung achten… na dann gute Nacht!

Zuletzt sprach Kerstin Griese (SPD):

Um es noch einmal zu sagen: Wenn auf deutschen Servern Kinderpornografie liegt, werden diese sofort abgeschaltet; denn es ist strafbar. Das geschieht schon jetzt; es wäre schlimm, wenn das nicht so wäre.

Wie erklärt sie sich dann, dass ein ganzes Teil der Server immer noch in Deutschland stehen? Siehe hier, hier und hier.

Mein Fazit:
Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll. Lachen, weil die teilweise so nen Schwachsinn erzählen, weinen weil sie uns regieren.
Alvar Freude schreibt in seinem Blog ebenfalls, dass uns die große Koalition hier nicht ganz ehrlich gegenüber steht.

Klar ist jedoch eins, diese Debatte wird alles andere als sachlich geführt. Wenn die CDU/CSU Fraktion sogar dem Koalitionspartner SPD vorwirft, wie sie es denn wagen könne rechtliche, gar verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Maßnahme gegen Kinderpornographie zu haben, wo doch jedes Mittel recht sei, dann ist das ein Armutszeugnis für die Union und traurig für Deutschland, das von dieser Partei regiert wird.

Ich hoffe andere Blogger und Aktivisten oder gar Journalisten können mit dieser Sammlung von meiner Ansicht nach interessanten Zitaten etwas anfangen. Ich werde mich weiterhin gegen die Zensur engagieren.

Internetzensur noch immer nicht vom Tisch

Frau von der Leyen lässt nicht locker, sie will diese blödsinnige Internetzensur durchsetzen.

Da sie derzeit keine Möglichkeit sieht es vor der Wahl gesetzlich auf die Beine zu stellen, drängt sie immer mehr darauf, dass die Provider das Internet freiwillig und eigenverantwortlich zensieren.
Diesen Vorschlag finde ich, wie auch die FDP, jedoch ein bisschen schlimmer, da die Provider hier zu Hilfspolizisten gemacht werden und dann auch noch die Verantwortung dafür tragen sollen.

Leider hat sie Gisela Piltz arg unklug in der Presse geäußert. Mittlerweile geistert die Behauptung durch die Medienlandschaft, die FDP sei für eine Zensur, wenn es gesetzlich geregelt sei. Ich kann nur Hoffen, dass das nicht stimmt! Wenn doch, wäre ich mit meiner Mutterpartei SEHR unzufrieden!

Das Zitat von Frau Piltz, was dort aufgeführt ist, würde ich jedoch ohne weiteres unterschreiben:

Für Eingriffe in Grundrechte, wie dem Fernmeldegeheimnis und der Meinungsfreiheit, ist eine gesetzliche Regelung nötig – Gisela Plitz

Falls nichts mehr zu verhindern ist, wäre dies auch in meinen Augen noch das geringste Übel, daher finde ich die Aussage so weit richtig. Allerdings denke ich, dass wir den Kampf noch nicht verloren haben und wir sollten uns desshalb auf sowas nicht einlassen.

Wir müssen die Zensur verhindern!

Spionage auf dem Heim-PC – der Wahnsinn geht weiter

War ja klar… Kaum ist der Bundestrojaner beschlossene Sache, soll das Loch, dass die große Koalition in die Verfassung geschossen hat, vergrößert werden.

Wie Heise berichtet möchten Frau Zypries und Herr Bosbach die Quellen-TKÜ bei der Strafverfolgung auch auf verschlüsselte Voip-Gespräche ausweiten und will daher auf die Computer von Verdächtigen.

Ganz ehrlich, ich hab keinen Bock mehr hier noch Argumente dagen aufzuschreiben, ich will diese Internetausdrucker und Verfassungsfeinde nur noch abwählen. Und zwar so schnell wie möglich!

Schäuble sollte zurücktreten! Gewaltenteilung ist offensichtlich nicht sein Ding…

Nachdem Innenminister Wolfgang Schäuble mal wieder das Bundesverfassungsgericht kritisiert ist für mich klar, dass diese Person im Amt des Bundesinnenministers falsch ist. Meiner Meinung nach muss er zurücktreten, schließlich hat er seinen Eid auf das Grundgesetz eindeutig gebrochen. Wer das Bundeverfassungsgericht dafür kritisiert, dass es die Demokratie verteidigt, ist als Minister in einem demokratischen Staat nicht tragbar.

In einem von der FAZ veröffentlichten Streitgespräch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte Schäuble, wer Gesetze gestalten wolle, solle sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden. – heise.de

Es gefällt ihm also nicht, dass das BVerfG seinen anti-demokratischen Gesetzen einen Riegel vorschieben kann.
Vielleicht sollte man dem Herren noch mal in den Politik-Unterricht, dort wird gelegentlich das Grundgesetz verteilt. Und wenn er das dann gelesen hat, sollte ihm auffallen, dass unter Artikel 93 folgendes geschrieben steht:

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
[…]
2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages;

Da ich davon ausgehe, dass nach der nächsten Bundestagswahl Schwarz-Gelb regiert, plädiere ich dafür, diesen Mann nicht wieder in sein Amt zu lassen!

Nedap-Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern der Firma Nedap unzulässig war (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Zwar seien Wahlen mit Computern nicht allgemein verboten, sie müssen jedoch ohne technischen Sachverstand nachvollzogen werden können.

Der CCC hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Heise und Spiegel Online haben ebenfalls berichtet.