Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern der Firma Nedap unzulässig war (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Zwar seien Wahlen mit Computern nicht allgemein verboten, sie müssen jedoch ohne technischen Sachverstand nachvollzogen werden können.
Der CCC hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Heise und Spiegel Online haben ebenfalls berichtet.