Darf die Telekom einen UMTS-Internetanschluss verkaufen, bei dem den Kunden Teile des Internets verwehrt bleiben? So können T-Mobile UMTS-Kunden zum Beispiel kein Skype und kein Instant Messaging nutzen, weil die Telekom hier Konkurrenz zu ihrem SMS- und Telefoniegeschäft sieht.
„Ja“ sagen einige – wer „mehr“ wolle könne aufpreispflichtig eine Voice over IP Option dazu buchen. „Nein“ sagen andere – das Internet darf nicht in dem Maße vom Provider reguliert werden, dass einem gewisse Dienste eingeschränkt oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Wo zieht man die Grenze und was ist, wenn die Provider morgen Twitter sperren?
Erst durch UMTS ist die Diskussion um Netzneutralität und Netzdiskriminierung so richtig ins Rollen gekommen. Im wesentlichen handelt es sich um einen Interessenkonflikt zwischen Nutzern und Anbietern auf der einen Seite und Netzbetreibern auf der anderen. Während Nutzer und Anbieter gleichermaßen für eine möglichst freie Kommunikation und Dienstauswahl stehen, haben Internetserviceprovider (ISP) nicht erst durch den UMTS-Boom zunehmend hohe Kosten durch den Ausbau ihrer immer weiter belasteten Netze und sehen sich insbesondere im Mobilbereich in der Gefahr einen Absatzmarkt für veraltete Geschäftsmodelle (bis zu 29ct für 160 Textzeichen) zu verlieren. Das Internet revolutioniert also auch hier mal wieder einen Markt, der lange eingeschlafen schien und bringt die, die borniert am alten System klammern, ins Schwitzen.
Doch wie man mit der Netzneutralität politisch umgeht ist auch unter JuLis noch sehr strittig. Lässt man den Netzbetreiber die Freiheit, beliebige Geschäftsmodelle auf ihren eigenen Leitungen umzusetzen oder hält man den Markt der Angebote und Ideen, der das Internet einst gegen von Anbietern regulierten Netzen wie AOL und Compuserve groß gemacht hat für so schützenswert, dass man den ISPs klare ordnungspolitische Rahmen setzt, ob oder wie weit sie ihre Kunden einschränken dürfen?
Findet man es beispielsweise in Ordnung manche Dienste nur gegen Aufpreis nutzen zu können? Und wer bestimmt welche das sind? Wäre es zum Beispiel in Ordnung einen günstigeren Tarif anzubieten, wenn man darüber kein Twitter und Facebook benutzen darf? Oder soll das nur bei bandbreitenhungrigen Diensten wie „Bittorrent“ (Peer-to-Peer / Filesharing) erlaubt sein?
Soll jemand, der über seinen Internetanschluss nur ein bisschen im Web surft und eMails schreibt für die Nutzer von Skype, Twitter oder Bittorrent mitbezahlen?
Negativbeispiele bei der Verletzung der Netzneutralität gibt es insbesondere auf dem UMTS-Markt zu Hauf.
Das wahrscheinlich dreisteste Beispiel ist O2 gewesen, die eine Zeit lang das Aufbauen einer verschlüsselten Verbindung zum eMail-Konto unterbunden hat, indem sie beim Verbindungsaufbau in die Kommunikation eingegriffen haben und den Verschlüsselungsbefehl einfach nicht mit übertragen haben. Das hat dazu geführt, dass viele Endgeräte stillschweigend auf die unverschlüsselte Verbindung zurückgefallen sind. Passwörter und private Inhalte wurden so unverschlüsselt übers Netz geschickt.
Sind solche Eingriffe ins Netz noch zu tolerieren?