{"id":318,"date":"2011-01-19T15:48:10","date_gmt":"2011-01-19T14:48:10","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.tmoehle.de\/?p=318"},"modified":"2011-01-23T11:52:41","modified_gmt":"2011-01-23T10:52:41","slug":"eckpunktepapier-der-ministerin-nuchtern-betrachtet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.tmoehle.de\/home\/eckpunktepapier-der-ministerin-nuchtern-betrachtet\/","title":{"rendered":"Eckpunktepapier der Ministerin n\u00fcchtern betrachtet"},"content":{"rendered":"<p>Das <a href=\"http:\/\/www.bmj.bund.de\/files\/35b5b1519d82fc1e2c240e843626ce40\/4806\/Eckpunkte%20Datensicherung.pdf\">Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<\/a>, mit dem sie sich gegen die von der Union geforderte anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten stellt, hat f\u00fcr viel Wirbel gesorgt. Leider sind in der \u00f6ffentlichen Diskussion vieles durcheinander geraten und es wurden <a href=\"http:\/\/www.netzpolitik.org\/2011\/fdp-kippt-bei-vorratsdatenspeicherung-um\/\">Blogartikel auf Basis falscher Annahmen<\/a> geschrieben, die ein unberechtigt schlechtes Licht auf Papier werfen.<\/p>\n<p>Darum m\u00f6chte ich an dieser Stelle mal n\u00fcchtern auf den Vorschlag werfen:<br \/>\nDas Eckpunktepapier besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil geht es um die &#8222;Sicherung vorhandener Verkehrsdaten&#8220; und gemeint ist damit im wesentlichen Quick Freeze. Hier wird ausf\u00fchrlich beschrieben, welche Daten eingefrohren und mit geloggt werden sollen &#8211; de facto all diejenigen die in der Europ\u00e4ischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgef\u00fchrt sind &#8211; und unter welchen Bedinungen die Ermittlungsbeh\u00f6rden auf diese Daten zugreifen d\u00fcrfen &#8211; n\u00e4mlich mit der Bedingung eines Richterbeschlusses.<br \/>\nFalls der Provider aus welchen Gr\u00fcnden auch immer noch Daten rumliegen hat, die unter die Datentypen der VDS fallen und vor dem Quick Freeze Befehl gespeichert wurden, d\u00fcrfen die Ermittlungsbeh\u00f6rden auch auf diese Daten zugreifen.<\/p>\n<p>Im zweiten Teil geht es um die &#8222;Gew\u00e4hrleistung von Bestandsdatenausk\u00fcnften im Internet&#8220;. Gemeint ist damit zun\u00e4chst der Zugriff auf klassische Bestandsdaten, sprich Rechnungsanschrift, Telefonnummer des Kunden und so weiter. Neu ist jetzt, dass 7 Tage lang die IP-Adresse, die dem Kunden zugewiesen wurde, gespeichert und aufgehoben werden soll. Die Kritik, dies sei ja doch die Einf\u00fchrung der Vorratsdatenspeicherung ist allerdings nicht berechtigt.<br \/>\nErstens versteht man hinter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung die Speicherung von viel, viel mehr Datentypen als nur der IP-Adresse und zum anderen ist die Frist so kurz gew\u00e4hlt, dass die meisten Provider, die schon allein aus Qualit\u00e4tssicherungszwecken die IP-Adresse ein paar Tage aufbewahren, gar nicht mehr Daten speichern als vorher. <\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend kann man sagen, dass dem BMJ ein vertretbares &#8222;letztes Angebot&#8220; an die Union gelungen ist, auch wenn man mit der siebent\u00e4gigen Speicherpflicht nicht zufrieden sein muss. Das Eckpunktepapier markiert die absolute Grenze, die mit b\u00fcrgerrechtlichen Grunds\u00e4tzen vereinbar ist &#8211; bis hier hin und nicht weiter!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mit dem sie sich gegen die von der Union geforderte anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten stellt, hat f\u00fcr viel Wirbel gesorgt. Leider sind in der \u00f6ffentlichen Diskussion vieles durcheinander geraten und es wurden Blogartikel auf Basis falscher Annahmen geschrieben, die ein unberechtigt schlechtes Licht auf Papier werfen. 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