Eckpunktepapier der Ministerin nüchtern betrachtet

Das Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mit dem sie sich gegen die von der Union geforderte anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten stellt, hat für viel Wirbel gesorgt. Leider sind in der öffentlichen Diskussion vieles durcheinander geraten und es wurden Blogartikel auf Basis falscher Annahmen geschrieben, die ein unberechtigt schlechtes Licht auf Papier werfen.

Darum möchte ich an dieser Stelle mal nüchtern auf den Vorschlag werfen:
Das Eckpunktepapier besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil geht es um die „Sicherung vorhandener Verkehrsdaten“ und gemeint ist damit im wesentlichen Quick Freeze. Hier wird ausführlich beschrieben, welche Daten eingefrohren und mit geloggt werden sollen – de facto all diejenigen die in der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgeführt sind – und unter welchen Bedinungen die Ermittlungsbehörden auf diese Daten zugreifen dürfen – nämlich mit der Bedingung eines Richterbeschlusses.
Falls der Provider aus welchen Gründen auch immer noch Daten rumliegen hat, die unter die Datentypen der VDS fallen und vor dem Quick Freeze Befehl gespeichert wurden, dürfen die Ermittlungsbehörden auch auf diese Daten zugreifen.

Im zweiten Teil geht es um die „Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“. Gemeint ist damit zunächst der Zugriff auf klassische Bestandsdaten, sprich Rechnungsanschrift, Telefonnummer des Kunden und so weiter. Neu ist jetzt, dass 7 Tage lang die IP-Adresse, die dem Kunden zugewiesen wurde, gespeichert und aufgehoben werden soll. Die Kritik, dies sei ja doch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist allerdings nicht berechtigt.
Erstens versteht man hinter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung die Speicherung von viel, viel mehr Datentypen als nur der IP-Adresse und zum anderen ist die Frist so kurz gewählt, dass die meisten Provider, die schon allein aus Qualitätssicherungszwecken die IP-Adresse ein paar Tage aufbewahren, gar nicht mehr Daten speichern als vorher.

Abschließend kann man sagen, dass dem BMJ ein vertretbares „letztes Angebot“ an die Union gelungen ist, auch wenn man mit der siebentägigen Speicherpflicht nicht zufrieden sein muss. Das Eckpunktepapier markiert die absolute Grenze, die mit bürgerrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist – bis hier hin und nicht weiter!

3 Gedanken zu „Eckpunktepapier der Ministerin nüchtern betrachtet“

  1. In meinen Augen überschreitet das Eckpunktepapier die Grenze dessen, was bürgerrechtlich vertretbar ist. Die FDP würde mit einem solchen Vorschlag vom Grundsatz abrücken, keine Verkehrsdaten ohne einen Verdacht zu speichern. Stattdessen würde von jedem Internetnutzer ohne jeden Anlass gespeichert werden, mit welcher IP-Adresse er wann im Netz unterwegs war.

    Zum Begriff: Unter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung versteht man zunächst eigentlich auch nur die Speicherung von Daten auf Vorrat (also ohne konkreten Verdacht oder Anlass). Genau das wäre mit einer solchen Regelung wie von der FDP vorgeschlagen der Fall.

    Zum Speicherumfang: Im Bereich der IP-Speicherung wurde auch beim alten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gespeichert (die genannten Datenarten beziehen sich ja auf den Bereich von Telefonie und E-Mail).

    Das einzige was in diesem Bereich jetzt anders sein soll, ist tatsächlich die Speicherfrist von 7 Tagen während es zuvor eben mehrere Monate waren. Vom Prinzip hat sich allerdings sonst im Bereich der IP-Vorratsdatenspeicherung nichts geändert.

    Deswegen sollte man es auch weiterhin das nennen was es ist: Vorratsdatenspeicherung. Etwas also, was die FDP seit Jahren eigentlich selbst bekämpft hat, wo die Parteibasis und sogar die FDP-Bundestagsfraktion anderslautende Beschlüsse gefasst hat.
    Und wogegen die FDP sogar selbst beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit über 30.000 Menschen geklagt hat.

    Vorratsdatenspeicherung (auch eine 7-tägige) schränkt die Anonymität und die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit im Netz ein. Der Presse würde damit ein wichtiger Teil des Informantenschutzes wegfallen. Opfern von Straftaten (z.B. Kindesmissbrauch) und Kranke wenden sich möglicherweise nicht mehr an Beratungsstellen (z.B. psychosoziale Beratunsgstellen, anonyme Alkoholiker, etc.). Ebenso haben potentielle Täter keine Möglichkeit mehr, anonym Beratung und Hilfe zu bekommen. Im schlimmsten Fall kann das zu weiteren Straftaten und Opfern führen.

    Vorratsdatenspeicherung erschwert Opferschutz, Informantenschutz, Kriminalitätsprävention und die freie Meinungsäußerung im Netz. Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Demokratie. Daran ändert sich gar nichts, nur weil der Vorschlag jetzt von der FDP kommt.

    Viele Grüße,
    Florian

  2. > Im Bereich der IP-Speicherung wurde auch beim alten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gespeichert (die genannten Datenarten beziehen sich ja auf den Bereich von Telefonie und E-Mail). Opfern von Straftaten (z.B. Kindesmissbrauch) und Kranke wenden sich möglicherweise nicht mehr an Beratungsstellen (z.B. psychosoziale Beratunsgstellen, anonyme Alkoholiker, etc.). Ebenso haben potentielle Täter keine Möglichkeit mehr, anonym Beratung und Hilfe zu bekommen. <
    FALSCH. Kranke sind keine Straftäter. Anonyme Alkoholiker könnten weiterhin untereinander anonym bleiben. Täter könnten auch ein staatlich moderiertes anonymes Beratungsforum nutzen.

    Das sage ich natürlich als jemand, der laut Thomas die "völlige Abschaffung der Anonymität im Netz" unterstützt und nicht sich wie ihr beide darüber streitet, ob man es noch tolerieren kann, dass noch ein wenig Anonymität fehlt, oder, ob die noch fehlende Anonymität nicht mehr aushaltbar ist.

  3. die fdp ist halt was sie ist, eine umfallerpartei und NICHTS anderes (auch wenn sie das halt so gerne immer wieder behaupten). Aber abwarten bis zur nächsten Wahl, vll. darf die FDP dann ins Nirwana eintauchen (dann können sich die ganzen geleckten Versicherungsmakler, Schönlinge, Berater und was sich sonst so bei der FDP tummelt neue Jobs suchen.)

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